Genossenschaft

die flexible und perfekte Rechts- und Unternehmensform.

Genossenschaft

die flexible und perfekte Rechts- und Unternehmensform.

Genossenschaft als Rechtsform

Die Rechtsform Genossenschaft steht für Nachhaltigkeit, Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Genossenschaften bieten nahezu grenzenlose und vielfältige Möglichkeiten, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu gestalten.

Drei Personen können bereits gemeinsam eine Genossenschaft gründen und die Vorteile dieser Rechtsform nutzen. Dadurch eignet sich die Rechtsform besonders für die Zusammenarbeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern. Ein besonderer Vorteil liegt in der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen im Mittelstand.

Genossenschaften genießen aufgrund ihres demokratischen Charakters, ihren solidarischen Werten und ihrem krisensicheren Ruf sowohl in der Wirtschaft und der Gesellschaft allgemein ein hohes Ansehen. Genossenschaften sind in unzähligen, diversen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft (z.B. Wohn- und Immobilienwirtschaft, Handel und Handwerks, Dienstleistungssektor, Landwirtschaft, Versorgungs- und Energiewirtschaft, Kreditwirtschaft und Gesundheitswesen) vertreten und begegnen sie uns allen im Alltag.

Statistisch ist bereits jeder vierte Deutsche Mitglied einer Genossenschaft. Weltweit sind bereits über 700 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert. Weiterhin ist die Genossenschaftsidee nach deutschem Vorbild von der UNESCO-Kommission als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt.

Was ist eine Genossenschaft

Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen sind die Urväter der Genossenschaft und legten bereits vor über 160 Jahren unabhängig voneinander mit der Gründung der ersten Genossenschaften den entscheidenden Grundstein für die Rechtsform Genossenschaft. Das Modell der Bündelung und Organisation von gemeinsamen Interessen, nach dem Ansatz, was einer nicht schafft, schaffen viele gemeinsam, bewährt sich bis heute.

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, bei denen der Profit bzw. die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht, steht bei Genossenschaften die Förderung der Genossenschaftsmitglieder als Zweck im Fokus. Die Förderung des Erwerbs, ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ist die Kernaufgabe einer Genossenschaft.

Wie funktioniert Genossenschaft

Die Basis jeder Genossenschaft sind die zu fördernden Mitglieder. Diese nehmen ihre Rechte in der Generalversammlung wahr, in welcher jedes Genossenschaftsmitglied grundsätzlich eine Stimme, und zwar unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es gezeichnet hat.

Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der mindestens aus drei Personen besteht. Bei Genossenschaften mit maximal 20 Mitgliedern kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert dann wiederum den Vorstand, der bis maximal 20 Mitgliedern aus einer Person und danach aus mindestens zwei Personen bestehen muss.

Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und kümmert sich um die Förderung der Mitglieder. Er stellt Mitarbeiter ein, welche sich in Abstimmung mit dem Vorstand für eine reibungslose operative Geschäftstätigkeit sowie für die Mitgliederverwaltung zuständig.

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Der Verband der Genossenschaften …